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   BSG, 14.08.1984 - 10 RAr 18/83   

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https://dejure.org/1984,3698
BSG, 14.08.1984 - 10 RAr 18/83 (https://dejure.org/1984,3698)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1984 - 10 RAr 18/83 (https://dejure.org/1984,3698)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1984 - 10 RAr 18/83 (https://dejure.org/1984,3698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt des Insolvenzfalles - Beginn der Ausschlußfrist - Einzugsstelle - Antrag ohne Beitragsnachweis - Streitigkeiten über die Beitragsentrichtung - Ausschluß der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 1511
  • NZA 1985, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 8 AL 236/06

    Arbeitslosenversicherung - Ansprüche der Einzugsstelle auf Pflichtbeiträge für

    Denn eine Erstattungsstreitigkeit im Sinne des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG, für die der Wert des Beschwerdegegenstands nicht erreicht wäre, liegt nicht vor (vgl. zu Streitigkeiten über die Beitragsentrichtung nach § 141 n AFG BSG, Urteil vom 14.08.1984, 10 RAr 18/83).

    Die Verjährung der Beitragsforderung der Klägerin richtet sich nach § 25 SGB IV (ebenso Peters-Lange in: Gagel, SGB III, Ergänzungslieferung 2007, Rn 9; vgl. aber auch Rn 34; BSG, Urteil vom 14.08.1984, 10 RAr 6/83, NZA 85, 300 - Ansprüche stünden nach ihrem materiellen Gehalt den Beitragsansprüchen gegen den Arbeitgeber gleich; Roeder in: Niesel, SGB 111, 3. Aufl. § 208 Rn 6 a.E.).

    In diesem Zusammenhang ist ferner die rechtliche Qualifizierung der Pflicht der Arbeitsverwaltung zur Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge als gesetzlicher Schuldbeitritt (vgl. BSG SozR 4100 § 141 e Nr. 6 = NZA 1985, 300) zu nennen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - L 9 AL 28/08

    Arbeitslosenversicherung

    Das BSG hat bereits zur Vorgängernorm von § 208 SGB III (§ 141n Arbeitsförderungsgesetz - AFG) entschieden, dass es sich bei der Zahlung der rückständigen Pflichtbeiträge um eine Beitragsentrichtung und nicht um eine Erstattung handelt, die nicht § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG zuzurechnen ist (BSG, Urt. v. 14.08.1984, Az. 10 RAr 18/83).

    An der Art des Anspruchs und auch am wesentlichen Inhalt des Anspruchs ändert sich folglich nichts, so dass es sich weiterhin um einen Beitragsanspruch im Sinne von § 25 Abs. 1 SGB IV handelt (BSG, Urt. v. 02.02.1984, Az. 10 RAr 8/83 und Urt. v. 14.08.1984, Az. 10 RAr 18/83).

  • LSG Bayern, 28.10.2013 - L 10 AL 183/12

    Die Regelungen über die Ausschlussfrist in § 324 Abs 3 SGB III stehen nicht in

    Für den Beginn der Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III ist der Eintritt des jeweiligen Insolvenzfalles und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Arbeitnehmers von sämtlichen Merkmalen des Tatbestandes erheblich (vgl BSG, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R - juris; Urteil vom 26.08.1983 - 10 RAr 1/82 - SozR 4100 § 141e Nr. 5; Urteil vom 14.08.1984 - 10 RAr 18/83 - SozR 4100 § 141e Nr. 6; Scholz in: Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl 2013, § 324 Rn 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13

    Zahlung rückständiger Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung bei

    Über diesen Anspruch der Einzugsstelle aus einem gesetzlichen Schuldbeitritt (vgl. BSG, Urt. v. 14.08.1984 - 10 RAr 18/83 -, juris Rn. 12) hat die Agentur für Arbeit durch Verwaltungsakt zu entscheiden, wobei sie nicht an Feststellungen der Einzugsstelle über Versicherungspflicht, Beitragshöhe und Zahlungspflicht gebunden ist (vgl. BSG, Urt. v. 12.12.1984 - 10 RAr 7/83 -, juris Rn. 9).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Der insoweit allein in Betracht zu ziehende Berufungsausschließungsgrund des % 1uu Abs. 1 Nr. 2 SGG liegt nicht vor, weil unter "Leistungen" im Sinne dieser Vorschrift nur die typischen Sozialleistungen zu verstehen sind, die dem einzelnen von der öffentlichen Hand gewährt werden (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 1". August 198" - 10 RAr 18/83 -, SozR 1500 $ 1NM Nr. 26 mwN).
  • LSG Bayern, 15.10.2002 - L 11 AL 327/01

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld; Frist zur Beantragung von

    Nachdem der Kläger jedoch durch das Schreiben seines Bevollmächtigten vom 18.03.1999 von der Möglichkeit der Beantragung von InsG bei der Beklagten erfahren hatte, war es ihm bis zum Ablauf der Antragsfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III am 27.03.1999 möglich, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ohne dazu weitere Unterlagen oder Beweismittel vorlegen zu müssen (vgl BSG vom 14.08.1984 - 10 RAr 18/83).
  • LSG Bayern, 21.10.2002 - L 11 AL 327/01
    Nachdem der Kläger jedoch durch das Schreiben seines Bevollmächtigten vom 18.03.1999 von der Möglichkeit der Beantragung von InsG bei der Beklagten erfahren hatte, war es ihm bis zum Ablauf der Antragsfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III am 27.03.1999 möglich, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ohne dazu weitere Unterlagen oder Beweismittel vorlegen zu müssen (vgl BSG vom 14.08.1984 - 10 RAr 18/83).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2006 - L 12 AL 28/05

    Gewährung von Insolvenzgeld

    Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BSG ein "dem Grunde nach" gestellter Antrag aus (BSG, Urt. v. 14. August 1984 - 10 RAr 18/83 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2012 - L 1 KR 242/10
    So verweise bereits § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB III a. F. direkt auf § 28d SGB IV. Das BSG habe bereits im Urteil vom 14. August 1984 (10 RAr 18/83) klar gestellt, dass die Beitragsentrichtung nach § 141n AFG im Gegensatz zu Konkursausfallgeld nach § 141b AFG keine eigenständige Sozialleistung darstelle.
  • SG Braunschweig, 27.08.2013 - S 9 AL 155/11

    Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zahlung von

    Die Berufung ist gemäß § 144 Absatz 1 Nr. 2 SGG bei Streitigkeiten über die Beitragsentrichtung zwischen Behörden nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 14.08.1984, 10 RAr 18/83, zit. nach juris).
  • SG Braunschweig, 27.08.2013 - S 9 AL 35/12

    Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

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